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1) Alle Dienstleistungen als Betriebsarzt im Sinne des Arbeitssicherheitsgesetztes, d.h.:
1.1. Allgemeine Betreuung von Unternehmen (Betriebsbegehung, Teilnahme an ASA Sitzungen etc.)
1.2. Durchführung von arbeitsmedizinischen Untersuchungen
Die von der Berufsgenossenschaft geforderten Untersuchungen werden in der Regel vor Ort erbracht, um Ausfallzeiten zu vermeiden. Bei Firmen mit Firmensitz ausserhalb des Kreises Bergheim können diese Untersuchungen auch an den Adressen der Dr. Sels, Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit GmbH in 53117 Bonn, Georg von Boeselagerstr. 6 ( Anfahrt Bonn) bzw. an der Niederlassung dieser GmbH in Neuss: Breite Str. 76, 41460 Neuss erfolgen ( Anfahrt Neuss)
Es liegen für alle Gefahrstoffe Ermächtigungen vor, da seit dem 1.1.05 grundsätzlich alle Grundsätze, die Gefahrstoffe beinhalten (z.B G 15: Chrom, G 2: Blei etc.) von Ärzten mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" (s.o.) erbracht werden können. Zusätzlich liegen die Ermächtigungen für folgende Untersuchungen vor:
1.2.1.) G 20: Lärm
1.2.2..) G 25. Fahr- u. Steuertätigkeiten
1.2.3) G 37. Bildschirmarbeitsplätze
1.2.4) G 26.1-3: Atemschutz
1.2.5) G 39: Schweissrauche
1.2.6) G 41: Tätigkeiten mit Absturzgefahr
1.2.7) G 42: Infektionskrankheiten (im Prinzip identisch mit Ermächtigung nach der Biostoffverordnung: diese Ermächtigung hat grundsätzlich jeder Arzt mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin seit dem 1.1.05).
Ausserdem werden folgenden Untersuchungen angeboten:
2) Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung ("FEV") für Bus-, Taxi-, LKW Fahrer mit Sehtest und der ärztlichen Untersuchung.
3) Untersuchungen im Rahmen der Strahlenvorsorge: alle relevanten Ermächtigungen liegen vor.
4) Verkehrsmedizinische Gutachten (allgemein)
Sofern die Leistungen pauschal abgerechnet werden sollen (d.h. Komplettpreis incl. Vorsorgeuntersuchungen, allgemeine Leistungen im Sinne des Arbeitssicherheitgesetzes: s.o.) wird eine Jahrespauschale in Rechung gestellt, bei der die Einsatzzeit der jeweiligen Berufsgenossenschaft die entscheidende Rolle spielt. Zusätzlich werden Fremdkosten bei arbeitsmedizinischen Untersuchungen berechnet wie z.B. Röntgenaufnahmen der Lunge (z.B: G1.1. Asbest, G 39: Schweissrauche etc) oder Gefahrstoffmessungen im biologischen Material (z.B. Blei im Blut, Chrom im Urin etc.).
Es können aber auch einzeln nach der GOÄ die jeweiligen Untersuchungen oder die jeweils vor Ort erbrachten, einzelnen Stunden incl. Fahrpauschale abgerechnet werden.
Die Höhe der Vergütung kann nur in einem persönlichen Gespräch ermittelt werden.
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